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23.11.2021
3G im Betrieb: Was jetzt gilt

[Update 22.11.] Geimpft, getestet, genesen? Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte in Bayern nach den Änderungen am Infektionsschutzgesetz.

Ab 24. November gelten die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, auch zur bundesweiten 3G-Regelung in den Betrieben:

  • Arbeitgeber dürfen den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten erfassen.
  • Ungeimpfte müssen täglich einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest gilt 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden).
  • Die Kosten für die Tests müssen die Beschäftigten tragen (Ausnahme: 1 Bürgertest pro Woche).
  • Arbeitgeber können wöchentlich zwei Selbsttests unter Aufsicht und mit Dokumentation anbieten (würde als 3G-Nachweis reichen), müssen es aber nicht.
  • Die Beschäftigten sind selbst verantwortlich für ihren 3G-Nachweis. Sie müssen dafür also auch prinzipiell ihre eigene Zeit aufwenden.

Unser FAQ erklärt, wer wann wo was muss und darf.

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