23.11.2021
3G im Betrieb: Was jetzt gilt
[Update 22.11.] Geimpft, getestet, genesen? Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte in Bayern nach den Änderungen am Infektionsschutzgesetz.
Ab 24. November gelten die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, auch zur bundesweiten 3G-Regelung in den Betrieben:
- Arbeitgeber dürfen den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten erfassen.
- Ungeimpfte müssen täglich einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest gilt 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden).
- Die Kosten für die Tests müssen die Beschäftigten tragen (Ausnahme: 1 Bürgertest pro Woche).
- Arbeitgeber können wöchentlich zwei Selbsttests unter Aufsicht und mit Dokumentation anbieten (würde als 3G-Nachweis reichen), müssen es aber nicht.
- Die Beschäftigten sind selbst verantwortlich für ihren 3G-Nachweis. Sie müssen dafür also auch prinzipiell ihre eigene Zeit aufwenden.
Unser FAQ erklärt, wer wann wo was muss und darf.